urheberrecht

Urheberrecht

Die Person, welche ein Werk (Foto, Zeichnung, Film, Musik, …) geschaffen hat, hat das Urheberrecht an diesem. Sie hat als einzige Person das Recht dieses Werk zu veröffentlichen. Sie darf aber natürlich dieses Werk auch freigeben, dass es auch andere Personen veröffentlichen (zum Beispiel auf der eigenen Webseite zeigen) dürfen oder das Werk an eine andere Person verkaufen.

Werke (Fotos, Filme, Grafiken, Musik, …), die jemand anderer geschaffen hat, dürfen nicht anderen Personen (ausserhalb eines engen Kreises (Familie)) zugänglich gemacht werden (z.B. Veröffentlichung auf einer Webseite, Verwendung in einer Broschüre, …). Dies ist nur erlaubt, wenn die Person, welche das Werk geschaffen hat, dem zustimmt.

In der Schweiz dürfen Werke jedoch für den Eigengebrauch verwendet werden. Das heisst, man darf ein Bild, ein Video oder ein Song für den eigenen Gebrauch oder einen Vortrag in der Schule aus dem Internet herunterladen und verwenden.

  • Hast du das Werk selber erstellt?
    • JA - Du darfst das Werk verwenden. (Beachte dabei das Recht am eigenen Bild
    • NEIN - Du darfst das Werk nicht verwenden ausser…
      • Das Werk ist vom Erschaffer freigegeben. (freie Medien)
      • Der Erschaffer ist bereits vor mehr als 70 Jahren gestorben.
      • Du hast beim Erschaffer nachgefragt und er hat dir die Erlaubnis für die Verwendung gegeben.
  • urheberrecht.txt
  • Zuletzt geändert: 2020/11/04 10:13
  • von danielboller