Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherPDF exportierenNach oben Diese Seite ist nicht editierbar. Sie können den Quelltext sehen, jedoch nicht verändern. Kontaktieren Sie den Administrator, wenn Sie glauben, dass hier ein Fehler vorliegt. # Drehgenehmigung Auf öffentlichen Plätzen und bei sich zu Hause darf ohne weitere Abklärungen gefilmt werden. (In unserem Fall natürlich auch hier in der Schule) In fremden Gebäuden (auch solche, die als "öffentlich" gelten (z.B. Einkaufszentrum, Stadthaus, Schule, ...)) oder auf privaten Arealen braucht es eine Drehgenehmigung. Die verantwortliche oder betroffene Person muss ihr Einverständnis für das Filmen geben. ## Verknüpfungen ### Backlinks {{backlinks>.}} drehgenehmigung.txt Zuletzt geändert: 2020/11/04 09:56von danielboller