drehgenehmigung

Drehgenehmigung

Auf öffentlichen Plätzen und bei sich zu Hause darf ohne weitere Abklärungen gefilmt werden. (In unserem Fall natürlich auch hier in der Schule)

In fremden Gebäuden (auch solche, die als „öffentlich“ gelten (z.B. Einkaufszentrum, Stadthaus, Schule, …)) oder auf privaten Arealen braucht es eine Drehgenehmigung. Die verantwortliche oder betroffene Person muss ihr Einverständnis für das Filmen geben.

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  • Zuletzt geändert: 2020/11/04 09:56
  • von danielboller